Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22018
FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10 (https://dejure.org/2010,22018)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.10.2010 - 3 V 1296/10 (https://dejure.org/2010,22018)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 3 V 1296/10 (https://dejure.org/2010,22018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 146 Abs 2b AO, § 152 AO, § 332 Abs 3 AO, § 200 Abs 1 AO, § 335 AO
    Aussetzung der Vollziehung: keine mehrmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes für dieselbe Unterlassung, Unterschiede zwischen Zwangsgeld und Verzögerungsgeld, Zahlungspflicht trotz zwischenzeitlicher Pflichterfüllung, Berücksichtigung von nachträglichen Umständen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verzögerungsgeldern wegen fortdauernder Nichtvorlage angeforderter Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit einer wiederholten Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen Nichtvorlage derselben Buchführungsunterlagen; Wechsel des Verfahrensgegenstands bei Ergehen von geänderten Bescheiden betreffend die erstmalige und die wiederholte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit einer wiederholten Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen Nichtvorlage derselben Buchführungsunterlagen - Wechsel des Verfahrensgegenstands bei Ergehen von geänderten Bescheiden betreffend die erstmalige und die wiederholte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 V 243/09

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10
    Während der Vollzug der Festsetzung eines Zwangsgelds bei Erfüllung der zwangsweise durchgesetzten Verpflichtung gemäß § 335 AO einzustellen ist und das Zwangsgeld somit präventiven Charakter besitzt, soll das Verzögerungsgeld als Druckmittel eigener Art (Bundesministerium der Finanzen, Referat IV A 4, Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO, Bundesfinanzministerium.de) zwar den Steuerpflichtigen auch zur zeitnahen Mitwirkung anhalten (BR-Drs. 545/08, 128, BT-Drs. 16/10189, 81), es besitzt jedoch zugleich auch repressiven Charakter, indem es an ein vergangenes Verhalten anknüpft (Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 03. Februar 2010 3 V 243/09, EFG 2010, 686).

    Der Maximalbetrag des Zwangsgelds von 250.000,- ? beläuft sich auf das Zehnfache des gemäß § 329 AO auf 25.000,- ? begrenzten Zwangsgelds und zeigt, dass Vorteile abgeschöpft werden sollen, die sich möglicherweise aus der Verzögerung der Mitwirkung ergeben (Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 03. Februar 2010 3 V 243/09, EFG 2010, 686).

    Mai 2009, § 146, RZ 50 und 51; ablehnend Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 03. Februar 2010 3 V 243/09, EFG 2010, 686; Gersch in Klein, AO, 10. Aufl. 2009, § 146, RZ 5b; Cöster in Pahlke/König, AO, 2. Aufl. 2009, § 146, RZ 34, Dißars in Schwarz, AO, 39. Lfg.

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10
    Sie wird unter dem Aktenzeichen 3 K 1235/10 geführt, der Senat hat bislang noch nicht über sie entschieden.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10
    b) aa) Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die (u.a.) Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Hessen, 19.03.2010 - 12 V 396/10
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10
    Insbesondere bildet das Verzögerungsgeld gerade kein Zwangsmittel (Dißars, Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO - ein neues Sanktionsinstrument der Finanzverwaltung, Bundesministerium der Finanzen, Referat IV A 4, Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO, Bundesfinanzministerium.de), sondern eine eigenständige steuerliche Nebenleistung (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 19. März 2010 12 V 396/10, nachgewiesen bei juris), was sich bereits aus der Systematik der AO ergibt.
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14

    Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der

    Ebenfalls während des anhängigen Klageverfahrens hat das Finanzgericht (FG) auf Antrag der Klägerin die Vollziehung des Bescheids vom 1. Juni 2010 in der geänderten Fassung vom 1. Oktober 2010 mit Beschluss vom 15. Oktober 2010  3 V 1296/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 298) ausgesetzt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13246/10

    Zu den Voraussetzungen eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Das Verzögerungsgeld ist kein Zwangsmittel, sondern eine eigenständige steuerliche Nebenleistung (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 298 - Beschwerde eingelegt, Az. des BFH IV B 120/10; a.A. Rätke in: Klein, Abgabenordnung, 10. Aufl. 2010, § 146 Rz. 5b).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes: nicht nur bei Verlagerung der Buchführung

    Aus dieser Norm in Verbindung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung lassen sich die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes hinreichend klar ableiten, wie sich auch aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt (vgl.  auch FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, Juris).

    Zudem ist sie vorliegend weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. auch Hessisches FG, Beschluss vom 19. März 2010 12 V 396/10, Juris; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, Juris).

  • FG Hessen, 12.07.2016 - 9 K 512/14

    § 146 Abs. 2 b AO

    Aus dem Maximalbetrag des Verzögerungsgeldes kann nämlich im Vergleich zum Maximalbetrag des Zwangsgeldes von 25.000,00 EUR nach § 329 AO rückgeschlossen werden, dass mit dem Verzögerungsgeld auch Vorteile abgeschöpft werden sollen, die sich möglicherweise aus der Verzögerung der Mitwirkung ergeben (FG Sachsen-Anhalt-Beschluss vom 15.10.2010, 3 V 1296/10, EFG 2011, 298; FG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 29.07.2011, 1 V 1151/11, EFG 2011, 1942).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11

    Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt - Unterschied zwischen

    Der Maximalbetrag des Verzögerungsgelds von 250.000 Euro beträgt das Zehnfache des nach § 329 AO auf 25.000 Euro beschränkten Zwangsgelds und zeigt, dass Vorteile abgeschöpft werden sollen, die sich möglicherweise aus der Verzögerung der Mitwirkung ergeben (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2010, 3 V 1296/10, EFG 2011, 298 mit vielfältigen Nachweisen).
  • FG Hessen, 08.08.2011 - 8 V 1281/11

    Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

    Eine tatbestandliche Vervielfältigung des Mindestsatzes pro Pflichtverletzung - wie sie im Bescheid vom .2010 und dem zu Grunde liegenden Vermerk vom .2010 durch die Auflistung der beiden Verstöße und die jeweils gesonderte Berechnung und zusammengefasste Festsetzung zum Ausdruck kommt - begegnet ernstlichen rechtlichen Zweifeln (auch der ähnlich gelagerte Fall der wiederholten Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen derselben fortdauernden Pflichtverletzung ist ernstlich zweifelhaft: Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, EFG 2011, Seite 298 f. mit Anmerkung; bestätigt durch: BFH, Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, SIS Steuer Mail, www.sis-verlag.de unter 3., Randnr. 49 ff.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 12 K 12203/13

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Zum einen hindert selbst die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Ablauf der hierfür gesetzten Frist grundsätzlich nicht die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (so auch Gerichtsbescheid des FG Hamburg vom 12. Dezember 2013 6 K 187/13, EFG 2014, 514; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 5. Dezember 2012 2 K 9/12, EFG 2013, 264; Beschluss des FG Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, EFG 2011, 298).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht